Mannheimer Schiffahrtsverein von 1894 e. V.
Mannheimer Schiffahrtsverein von 1894 e. V.

Die Mannheimer Akte

Liberalisierung der Rheinschifffahrt

Bis heute sieht es der Mannheimer Schiffahrtsverein von 1894 e. V. als eine seiner wichtigsten Aufgaben an, die über einen langen Zeitraum gewachsenen engen Verbindungen Mannheims mit der Rheinschifffahrt sowie deren Zentralkommission zu erhalten und freundschaftliche Bindungen unter den Schifffahrtstreibenden aller Rheinuferstaaten zu pflegen.

 

Zur Würdigung dieser Aufgabe veranstaltet der MSV etwa alle zwei bis drei Jahre im Spätherbst anlässlich des Jahrestages der Unterzeichnung der Revidierten Rheinschiffahrtsakte von 1868, der "Mannheimer Akte", das „Mannheimer Schifffahrtsbankett“ im Kurfürstlichen Schloss.

 

In Erinnerung an das historische Ereignis gibt die Stadt Mannheim für alle Teilnehmer des Banketts zum Auftakt im Rittersaal des Schlosses einen Empfang. Im Mittelpunkt steht die Verleihung der Rheinschiffahrtsplakette der Stadt Mannheim an eine Persönlichkeit, die sich um die internationale Rheinschifffahrt besonders verdient gemacht hat. Diese hohe Auszeichnung wurde dem damaligen Oberbürgermeister 1983 vom MSV vorgeschlagen. Sie wird seit 1984 in Form einer ovalen Platte aus Majolika verliehen. Eine Übersicht der Träger der Plakette finden Sie hier.

 

Geschichte und Bedeutung der Mannheimer Akte

 

"Erst die Liberalisierung der Rheinschifffahrt, die sich durch die Mannheimer Akte aus dem Jahr 1868 manifestiert, übrigens ein europäisches Vertragswerk, das bis zum heutigen Tage völkerrechtliche und wirtschaftliche Bedeutung hat, ließ die Standortgunst Mannheims voll zur Geltung kommen", schrieb der Mannheimer Altoberbürgermeister Gerhard Widder in seinem Vorwort zum Bildband "Hafen Mannheim".

 

Seit 1868, mit Inkrafttreten der Mannheimer Schiffahrtsakte, ist der Rhein als internationaler Schifffahrtsweg für alle Anrainerstaaten frei befahrbar.

 

Dieses frühe internationale Abkommen, das die damals noch souveränen deutschen Rheinanliegerstaaten Preußen, Baden, Bayern und Hessen mit Frankreich und den Niederlanden schlossen, wurzelt im napoleonischen Rheinschiffahrts-Octroi von 1805, 1815 aufgegriffen vom Wiener Kongress und 1834 mit der Gründung des Deutschen Zollvereins weiterverfolgt. Später trat auch die Schweiz dem Abkommen bei.

 

Mit der Wiener Schlussakte wurde im Jahre 1815 der Grundsatz der Schifffahrtsfreiheit auf den internationalen Gewässern festgelegt. Dazu ergingen Vorschriften, die für den Rhein die Einrichtung einer Zentralkommission vorsahen. Auf diese Weise sollte eine Kontrollmöglichkeit für die Einhaltung der gemeinsam erlassenen Verordnungen eingeführt sowie eine Instanz geschaffen werden, in der die Uferstaaten über alle die Rheinschifffahrt betreffenden Fragen beraten können (Anlage 16B zur Wiener Schlussakte).

 

Die erste Sitzung der Zentralkommission fand am 15. August 1816 in Mainz statt. Am 31. März 1831 wurde die Mainzer Akte angenommen, die auch eine Reihe verordnungsrechtlicher Bestimmungen für die Rheinschifffahrt enthielt und u. a. die Stapel abschaffte. Die grundlegenden Bestimmungen dieser Akte wurden in der Folge einer Aktualisierung unterzogen, um der jüngsten Entwicklung im technischen, wirtschaftlichen und politischen Bereich der Rheinschifffahrt Rechnung zu tragen, und in die Mannheimer Akte vom 17. Oktober 1868 aufgenommen.

 

Die Mannheimer Akte wurde schließlich mit Anpassungen in die am 17. Oktober 1963 in Straßburg unterzeichnete revidierte Rheinschifffahrtsakte integriert.

 

Von den seither erfolgten Änderungen ist insbesondere das Zusatzprotokoll Nr. 2 zu nennen. Dieses Zusatzprotokoll definiert den Grundsatz der Schifffahrtsfreiheit neu, indem es die Bedingungen für die Beförderung von Waren und Personen auf dem Rhein festsetzt und dazu das Kriterium der Zugehörigkeit zur Rheinschifffahrt bestimmt.

 

Die folgenden Prinzipien bilden die Grundlage eines einheitlichen Rheinschifffahrtsregimes, das in der Mannheimer Akte seit über 140 Jahren verankert ist und die Entwicklung der Schifffahrt auf dem Rhein wesentlich gefördert hat.

  • Freiheit der Schifffahrt
  • gleiche Behandlung der Schiffer und Flotten
  • Freistellung von Schifffahrtsabgaben
  • Vereinfachung der Zollabfertigung
  • Verpflichtung der Staaten zur Instandhaltung des Stroms
  • einheitliche Vorschriften über Schiffssicherheit und Schiffsverkehr
  • einheitliche Gerichtsbarkeit für Schifffahrtssachen, Rheinschifffahrtsgerichte
  • zentrale Kommission zur Überwachung der Grundsätze

Diese Grundprinzipien von 1868 zeigen bereits die wesentlichen Grundgedanken eines gemeinsamen freien Verkehrsmarktes für alle so, wie sie viel später von der Europäischen Gemeinschaft angestrebt und größtenteils verwirklicht worden sind.

 

Wer mehr über die Historie der Schifffahrt in Mannheimer Gewässern erfahren will, dem seien die Bücher von Dr. Hanspeter Rings "Mannheim auf Kurs, Hafen- und Schifffahrtsgeschichte der Stadt an Rhein und Neckar", Mannheim 2003, sowie "Caffee, Capern und Corinthen, Mannheimer Hafenleben Mitte des 19. Jahrhunderts", Mannheim 2002, empfohlen.

Aktuelles

Liebe Mitglieder und Freunde,

 

die Pläne des Mannheimer Schiffahrtsvereins für das Jahr 2024 konkretisieren sich.

 

Es geht los mit unserer Hauptversammlung am 11. April um 18 Uhr im Restaurant Krautwickel in der Mallaustr. 111 in 68219 Mannheim. Die Details finden Sie hier.

Schon am 25. April geht es am selben Ort weiter: Dann trifft sich um 18 Uhr die Projektgruppe Zukunfts-Projekte. Alle interessierten Mitglieder sind herzlichst eingeladen.

Weitere Termine finden Sie in unserer Übersicht hier.

 

Wir freuen uns auf ein ereignisreiches Vereinsjahr!

Herzliche Grüße

 

Ihr Mannheimer Schiffahrts-verein von 1894 e.V.

Kontakt

Mannheimer Schiffahrtsverein
von 1894 e. V.

Geschäftsstelle:

Beethovenstraße 2
68165 Mannheim
 

Tel.:  +49 (0)171 7130461

E-Mail: kontakt (at) mannheimer-schiffahrtsverein.de

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