Auch bei der GBM, der Gesellschaft zur Förderung des Binnenschiffahrtsrechts an der Universität Mannheim, findet man die Wurzeln im Mannheimer Schiffahrtsverein von 1894 e. V. Seitens des MSV war die Ausgründung purer Selbstschutz, war die Entwicklung der schifffahrtsrechtlichen Bemühungen des MSV doch so ausgeufert, dass die Gründung einer mittlerweile selbstständigen „Tochtergesellschaft“ unumgänglich wurde. Diese konnte sich nun ungehindert den sehr speziellen juristischen Problemen des Schifffahrtsrechtes widmen und Projekte rund um das Binnenschifffahrtsrecht fördern. Dabei unterstützt die GBM insbesondere das Institut für Transport- und Verkehrsrecht, Abteilung für Binnenschifffahrtsrecht an der Universität Mannheim.
Die GBM, die heute über 120 Mitglieder (davon 33 korporative) zählt, wurde am 25. Juni 1993 im Ratssaal des Stadthauses zu Mannheim gegründet. Gründungspräsident war Richter a. D. Dr. Karl Heinz Bauer, seinerzeit am Bundesgerichtshof in Karlsruhe tätig. Begrüßt wurde die Versammlung vom damals amtierenden Rektor der Universität, Professor Peter Frankenberg. Der Gründung wohnten zahlreiche Persönlichkeiten wie Oberbürgermeister Gerhard Widder, Professor Günter Wiese, MSV-Vorsitzender Helmut Kühnle und viele andere bei.
Bürokratische Höchstleistungen erforderte bei der Gründung der gewünschte Zusatz des Gesellschaftsnamens „an der Universität Mannheim“.
Institut für Transport- und Verkehrsrecht
Letztendlich mündeten die Aktivitäten der Gesellschaft in der Einrichtung eines neuen Institutes an der Uni Mannheim. Die Vorgeschichte war jedoch nicht ganz einfach. Die Fakultät für
Rechtswissenschaft der Universität Mannheim hatte sich jahrelang von der aus finanziellen Gründen verständlichen Zurückhaltung des Landes Baden-Württemberg gegenüber der Errichtung eines Instituts
für Binnenschifffahrtsrecht nicht entmutigen lassen. Gemeinsam mit Vertretern der Praxis des Binnenschifffahrtsrechts und des Binnenschifffahrtsgewerbes – allen voran Landgerichtspräsident Dr. Ludwig
Specht, Helmut Kühnle, Dr. Sigwalt v. Waldstein und Ernst Hartmann vom MSV, Dr. Hermann Ulrich Pabst, Geschäftsführer des Vereins für Binnenschiffahrt und Wasserstraßen e. V. (VBW), sowie Prof. Dr.
Günther Wiese von der Universität Mannheim – entstand die Idee, aktuelle Probleme des Binnenschifffahrtsrechts auf Tagungen zu behandeln.
Eine sehr gute Idee – nicht nur sind die Mannheimer Tagungen für Binnenschifffahrtsrecht sehr erfolgreich, sie trugen
durch die Öffentlichkeitswirkung auch dazu bei, dass 1996 auf Initiative der GBM das Institut für Binnenschifffahrtsrecht an der Universität Mannheim endlich ins Leben gerufen werden konnte. Seit Januar 2010 sind das
Binnenschifffahrtsrecht und das Allgemeine Transport- und Verkehrsrecht (die ehemalige Forschungsstelle für Europäisches Transport- und Verkehrsrecht) eigene Abteilungen im Institut für Transport-
und Verkehrsrecht.
Die Wilhelm-Müller-Stiftung stellt die Gelder für die Juniorprofessur zur Verfügung, ergänzt durch die organisatorische und finanzielle Unterstützung durch die GBM. Die GBM legt dabei großen Wert darauf, die Fördergelder extrem gezielt und daher schlagkräftig einzusetzen. Da der Kampf um die knappen öffentlichen Mittel nicht eben nachgelassen hat, sind die finanzielle Ausstattung des Lehrstuhls Transport- und Binnenschiffahrtsrecht und damit seine Zukunft ein ständiges Thema – Sponsoren sind daher sehr willkommen.
„Verklarungsverfahren“ gerettet
Die GBM konnte sich in den letzten Jahren deutschlandweit und über die Grenzen hinaus als kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen des Schifffahrtsrechts etablieren und wird gern zu Expertisen herangezogen. Als großer Erfolg der jüngeren Vergangenheit gilt das Eingreifen der Gesellschaft in die Reform des Seehandelsrechtes – so geschehen im Jahr 2011. Die Stellungnahme der GBM zum Reformvorhaben führte dazu, dass der Referentenentwurf an entscheidender Stelle geändert wurde. So konnte die sich anbahnende Abschaffung des "Verklarungsverfahrens", eines wichtigen Instrument des Schifffahrtsrechts, verhindert werden. Dieses Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zur schnellen Sicherung von Beweismitteln nach einem Schiffsunfall, das einem möglichen Rechtsstreit auf Schadensersatz vorausgeht, bleibt in seiner bewährten Form unverändert bestehen.
Sehenswerte Fachbibliothek mit eigener Suchmaschine
Der Ausbau und die Unterhaltung einer Fach-Bibliothek auf dem Gebiet des deutschen und internationalen Binnenschifffahrtsrechts bilden einen weiteren Schwerpunkt der Gesellschaftsaktivitäten. Die Fachbibliothek, die innerhalb der Unibibliothek einen eigenen Raum einnimmt, ist in der Tat sehenswert und umfasst in Deutschland nach dem Bundesgerichtshof die größte Sammlung von Rechtsliteratur des gesamten Binnenschifffahrtsbereichs. Hier finden Juristen eine umfangreiche Materialsammlung nationaler und internationaler Gesetze und Verordnungen mit Bezug zur Binnenschifffahrt und ihrem Umfeld. Besonders die eigene Suchmaschine ist hervorzuheben – die digitale Rechtsprechungsdatenbank zum Binnenschifffahrtsrecht ist unter www.binnenschifffahrtsrecht.uni-mannheim.de/db/ zu finden.
Mannheimer Preis für Binnenschifffahrtsrecht
Die GBM schreibt jährlich an der Uni Mannheim, in den Fachzeitschriften „Transportrecht“ und „Binnenschifffahrt“ sowie auf der Homepage ihren mit 1.000 Euro dotierten Förderpreis für Binnenschifffahrtsrecht aus. Die GBM fördert mit dem Preis Arbeiten aus dem
Bereich der Rechtswissenschaft, die sich mit Fragen des Binnenschifffahrtsrechts befassen. Mit dem Preis sollen hervorragende Doktorarbeiten beziehungsweise Habilitationsschriften oder andere
monographische Schriften ausgezeichnet werden, die sich wahlweise auf den Gebieten des Zivilrechts, des öffentlichen Rechts oder des Strafrechts mit ihren Nebengebieten oder des internationalen oder
europäischen Rechts und der Rechtsvergleichung intensiv mit Rechtsfragen der Binnenschifffahrt beschäftigen. Fast jeder der inzwischen sechs Preisträger ist heute Mitglied in der
Fördergesellschaft.